Anklage wegen Münze

Wie ich gerade bei PC-Welt lese, wurde ein Renter wegen dem Angebot und Abbildung einer Münze mit einem Hakenkreuz darauf bei eBay von der Staatsanwaltschaft München mit einer Strafanzeige belegt. Zumindest hat offensichtlich der Richter eingesehen wie Lächerlich sich die Justiz mit so einer Aktion macht und die Anklage abgelehnt.

Symbolfoto 😉

Ich verstehe ja, daß es sich bei der Zeit zwischen 1933 und 1945 um ein dunkles Kapitel unserer Geschichte handelt, das sich nicht wiederholen soll – aber es ist nun mal ein Teil der Deutschen Geschichte und es ist schon ein kleiner Unterschied ob man als Numismatiker mit solchen Münzen handelt oder mit einer Hakenkreuzfahne durch die Straßen läuft oder entsprechendes Gedankengut verbreite. Haben die nicht besseres zu tun als harmlose Münzensammler zu verklagen ?
Ts, Ts, Ts … *kopfschüttel*

Nachtrag: Werde ich verklagt bzw. bekomme eine Strafanzeige, wenn ich (rein theoretisch) ein Photo eines Swastika in Indien oder China mache und es veröffentliche ? Ich befürchte schon, halte es jedoch für sinnlosen Verbrauch von Justizressourcen. 🙁

2 thoughts on “Anklage wegen Münze

  1. Ich meinte ja mehr, daß es albern ist wegen einer historischen Münze einen Sammler anzuklagen, weil er angeblich ein Verfassungsfeindliches Symbol verwendet hat.

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