4 thoughts on “Zettelpu(p)pe

  1. Selten so gelacht! Auf was für Ideen die Leute so kommen.
    Zugegeben fehlt es an Niveau, trotzdem nicht schlecht.

    Die Zettelpuppe kann es doch mal versuchen, wenn sie sich den Schuh anzieht und einen Richter, sowie Staatsanwalt findet, die dem Tatbestand der Beamtenbeleidigung fürsprechen. Dann dürfte es sogar ein Fachanwalt für Verkehrsrecht mit seinen winkeladvokatischen Ausreden
    schwer haben.

  2. PS: Abwegig ist es nicht.
    Ein Polizeibeamter, der die Auswertung der Radarfotos vornahm und dabei ein PKW Fahrer entdeckte, der in die blitzende Radarfalle einen ausgestreckten Mittelfinger zeigte, brachte diesen zur Anzeige und bekam Recht.
    Das war Beamtenbeleidigung die blitzende Radarfalle mit dem Stinkefinger zu grüßen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.