Unverhältnismässig

Eine weitere Mahnende Stimme (Golem berichtet) erhebt sich (wie schon sie viele vor ihr) gegen die geplante Vorratsdatenspeicherung. Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig Holstein hält die Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismässig und verfassungswidrig – wie ich das ja auch bereits etwas ausführlicher hier dargestellt habe. Besonders interessant finde ich hier den zusätzlichen Hinweis auf das in Art. 8 EMRK europaweit garantierte Brief- und Fernmeldegeheimnis sowie auf BVerfGE 65, 1, 47, wo „nicht anonymisierter Daten auf Vorrat zu unbestimmten oder noch nicht bestimmbaren Zwecken“ explizit das Speichern pauschaler Standort- und Verbindungsdaten untersagt.
Aber was will man von Leuten erwarten, die so tief in die Grundrechte jedes einzelnen Bürger eingreifende ja eher einfach durchwinken – wohl auch weil (zum Teil aufgrund ihrer eigenen Inkompetent das Thema Internet und Kommunikation im digitalen Zeitalter betreffend) wohl auch gar nicht erfassen, was sie dort eigentlich tun. Ein gutes Beispiel dafür ist das von mir hier entdeckte Video:

Man sollte solche tief in Grundrechte eingreifende Entscheidungen nun mal nicht ohne weiteres Leuten überlassen, die von der eigentlichen Materie kaum Ahnung haben. 😉
Das ULD jedenfalls warnt auch davor, was es für die Kommunikation in einer Gesellschaft bedeuten könnte, wenn sich die Kommunizierenden der ständigen Präsenz einer solchen Überwachung bewußt sind. Besonders der zivilrechtliche Auskunftsausspruch und die daraus resultierenden Gefahren werden hervorgehoben. Den kompletten Bericht gibt es für Interessierte hier zu lesen.

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