Stau und Standstreifen-Fehlbenutzung

Ich bin erst heute zurück in Richtung Norden gefahren – in der irrigen Annahme den Osterstaus dadurch irgendwie entgehen zu können. Am Anfang sahs auch noch ganz gut aus, aber irgendwann stand ich dann im Stop- and Go-Verkehr, der sich über eine Stunde lang hinzog, mal mit flüssigeren Stellen, aber meist nur im Schneckentempo.

A5 Stau Ostern 2009

Einen wirklichen Grund für die Staus in Form eines Unfalls oder ähnlichem habe ich nur kurz vor der 10km Baustelle auf der A5 bei Mücke erkennen können, denn hier meinten viele noch schnell auf den linken, in einigen 100m endeten Fahrstreifen ausscheren zu müssen, um noch einmal schnell einige Autos zu überholen und sich vorne wieder reindrängen zu müssen. Aber das scheint ja normal zu sein – auch wenn ich solche Autofahrern auf dem linken Streifen verhungern lassen und ihnen keine Lücke zum wiedereinscheren geben würde. 😉
Was mir auffiel war, dass immer wenn ein Auto auf dem Standstreifen stand, sei es wegen defektem Kühler oder um ein Kind mal schnell „Pipi“ machen zu lassen (alles heute gesehen), staute sich der Verkehr und floß wieder einigermassen flüssig, sobald dieser Wagen passiert war. Typischer Gafferstau – so meine Vermutung.
Am allerschlimmsten empfand ich heute aber jene Verkehrsteilnehmer, die meinten im Affentempo auf dem Standstreifen vorbeirasen zu können, den Blinker dabei nach rechts gesetzt, sobald ein Raststätten- oder Parkplatz-Schild am Horizont auftauchte. Ob der Parkplatz nun 1000m oder 5km entfernt war, schien ihnen egal.

Standstreifenfehlbenutzung

Und mir kann auch keiner erzählen, dass alle diese Leute ach so dringend parken müssen. Und dass sie dabei die auf dem Standstreifen stehenden defekte Wagen gefährden ist ihnen scheinbar auch egal – ich habe einen Beinahe-Unfall beobachten können, als ein Kombi, der mit 80-100 km/h über den Standstreifen heizte und dabei eine mit geöffneter Motorhaube stehende Limousine erst recht spät sah, aber mit einer scharfen Bremsung gerade noch rechtzeitig zum stehen kam, begleitet vom Hupen der anderen Verkehrsteilnehmer.
Ich habe ja nichts dagegen, die Standstreifen-Abkürzung zu verwenden, wenn man nur noch 500m oder 1000m vor einer Ausfahrt oder einem Parkplatz ist – wobei Parkplätze in solchen Fällen ja eher zum schnellen Überholen einiger Autos im Stau und weniger zum Parken genutzt werden – aber jedes in der Ferne auftauchende Rast- bzw. Parkplatz-Schild als fadenscheinige Entschuldigung zu verwenden, auf den Standstreifen auszuscheren halte ich für falsch – gerade weil einige, wie ich auch beobachten können, dann nicht mal auf den Parkplatz fahren, sondern kurz vorher wieder in den normalen Verkehr einscheren. Na ja, ändern kann ichs eh nicht, aber zumindest kann ich meinem Unmut bezüglich dieser Rücksichtslosigkeit hier ein wenig Luft machen. Wenn jemand dahingehend anderer Meinung ist, würde ich mich über ein Kommentar sehr freuen…

PS: Ausnahme sind natürlich hier bestimmte Autobahnabschnitte wie zum Beispiel nahe des Frankfurter Kreuzes, wo die Benutzung der Standspur bei starkem Verkehrsaufkommen explizit erlaubt ist und über entsprechende Schilder freigegeben wird.

Als kleiner Nachtrag dazu noch folgendes:

§ 2 Abs. 1 StVO: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn.
-> Also ist die Benutzung eines Seitenstreifens durch fahrende Fahrzeuge schon einmal unzulässig.

Eine Standspur auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen ist kein Teil derselben Fahrbahn, sondern als Randstreifen nur für das Halten und Benutzen in Notfällen (§ 18 Abs. 8 StVO) bestimmt, also für den fließenden Verkehr gesperrt. Damit liegt bei der -verbotswidrigen- Benutzung des Seitenstreifens auch kein verbotenes Rechtsüberholen vor, sondern nur ein Verstoß gegen § 2 Abs. 1 StVO (s.o.).
Ggf. kann aber das Überholen auf der Standspur den weiteren Begriff des Überholens des § 315c Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (Straßenverkehrsgefährdung) erfüllen!

Ein Verzögerungsstreifen vor einer Ausfahrt ist straßenbautechnisch eine vorübergehende Verbreiterung der Fahrbahn und dient dem Abbiegen von der Autobahn. Ihre Benutzung durch den durchgehenden Verkehr ist ebenso wie bei einer Standspur verboten. Verkehrsrechtlich sind sie im Verhältnis zur durchgehenden Fahrbahn selbständige Fahrbahnen, gehören also nicht zu diesen, sondern sind der erste Teil der abbiegenden Fahrbahn. Also biegt ein Kraftfahrer ab, wenn er von der durchgehenden Fahrbahn auf den Verzögerungsstreifen wechselt und hat demnach die Pflichten des § 9 Abs. 1 Satz 4 StVO (vor dem Einordnen und nochmals vor dem Abbiegen ist auf den nachfolgenden Verkehr zu achten) zu beachten.

Auf Verzögerungsstreifen, die durch eine Leitlinie von der durchgehenden Fahrbahn getrennt sind, darf auf Autobahnen rechts nicht schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn gefahren werden (§ 42 Abs. 6 Nr 1 f StVO).
[Quelle]

Nach meinen Recherche-Ergebnissen gibt es 50 Euro Strafe und 2 Punkte in Flensburg für die Fehlbenutzung des Standstreifens – eigentlich viel zu wenig – bin aber nicht sicher ob das noch aktuell ist, denn die Bußgeld-Kataloge haben sich ja vor kurzem geändert.

9 thoughts on “Stau und Standstreifen-Fehlbenutzung

  1. Das war auch nicht ernst gemeint – deswegen auch der “ 😉 „.
    Finde solches Verhalten nur kontraproduktiv für den fließenden Verkehr und somit verwerflich.

  2. Konnte mal beobachten,dass die Polizei auf dem Standstreifen an einem Stau vorbei fuhr (m.W. sind die dazu berechtigt) und dabei jeden dort unerlaubterweise Fahrenden konsequent abstraften.
    Richtig so!

  3. Wenn man auf dem Standsteifen überholt um wirklich abzubiegen, dabei nicht zu schnell gefahren wird, hilft es doch eigentlich den Stau aufzulösen, z.B. wenn in ca 1km eine Ausfahrt kommt, die dann auch von der Autobahn wegführt.

  4. @meinName: Dagegen hat auch keiner was – hier geht es eher darum dass Leute den Standstreifen als Fahrbahn nutzen um einfach am Stau vorbei zu fahren. Wie man bei der Abbildung oben sehen kann war die nächste Abfahrt hier zum Beispiel noch 5km entfernt.

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