Aufgenommen in Dresden – ich kenne zwar die genaue Gesetzeslage nicht, wenn die uniformierte Staatsgewalt sie so erwischt hätte, wären die bestimmt nicht begeistert gewesen 😉
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Ich hätte gesagt, dass alle Arten von Anhänger erlaubt sind, solange sie keine bestimmte grösse überschreiten.
Die Frage ist aber, ob das mitführen von Personen in solchen Anhängern nach StVO zulässig ist. oO