Vorratsdatenspeicherung tritt (bald) in Kraft
So meldet es zumindest Heise.de – in Wirklichkeit tut sie es zwar erst am 3. Mai – aber zusammenfassend kann ich dazu nur einen Bloggerkollegen zitieren: Man kann gar nicht so viel essen wie man kotzen möchte!
Vor allem meldet Heise ja auch daß die USA auch gleich Interesse anmeldet, darauf zugreifen zu dürfen. Und die lieben Politiker kratzbuckeln sofort und gewähren es. Wenn die Daten also bei uns hier (angeblich) nach 24 Monaten spätestens gelöscht werden, liegen sie weiter in den USA auf einem Spiegelserver, da dort ja keine Speicherfristen gelten. Schade daß die Politiker mit etwas Rückgrat und jene die noch für die eigentliche Demokratie eintreten offensichtlich ausgestorben sind. Brave new world… 🙁
Und wozu das ganze? Natürlich alles nur um die bösen Terroristen und Kriminellen die überall lauern zu bekämpfen!
Schon klar. Wer daran noch glaubt lebt weit, sehr weit hinter dem Mond…
Die Terroristen und Kriminelle sind natürlich auch so dumm, ihre Anschläge und Verbrechen NICHT mit verschlüsselten emails, NICHT über Prepaid Handys, NICHT mit Hilfe von Onion Routing und NICHT aus Internetcafés heraus zu koordinieren – sie werden alles schön von zu Hause aus über die auf ihren wirklichen Namen gemieteten Internetzugängen mit Plain-Text emails und von ihren privaten Mobiltelefonen aus tun.
Fassen wir also doch gleich mal kurz zusammen welche Grundrechte IMHO unter diesem Deckmantel der Terror- und Verbrechensbekämpfung abgeschafft oder besser gesagt unangemessen eingeschränkt werden und die Koalition bei der Umsetzung der EU-Richtlinie somit grundsätzlich gegen Art. 20 der Verfassung ( „Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmässige Ordnung […] gebunden“ ) verstößt:
- Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art.1 Abs.1 – Allgemeines Persönlichkeitsrecht / Recht auf informationelle Selbstbestimmung
Durch die verdachtsunabhängige Speicherung aller Telekommunikationsdaten und dem dadurch möglichen Zugriff mit Dataminingmethoden stehen diesem Recht diametral gegenüber, denn es werden jegliche soziale Netzwerke offengelegt, das ist mit o.g. Artikeln unvereinbar.
Wenn der Staat selbst, sowie ausländische Staaten (in diesem Fall die USA) und in Zukunft wohl auch private Wirtschaftsunternehmen – (Forderungen dahin gehend existieren ja bereits und unsere lobbyhörige Regierung wird sich vermutlich beeilen diese zu erfüllen) – die vollständige Kommunikation eines jeden Bürgers überwacht und der Überwachte sich dessen auch bewußt ist, ist eine freie Persönlichkeitsentfaltung IMHO nicht möglich. - Art. 10 Abs. 1 – Fernmeldegeheimnis – Zwar ist die Einschränkung des Fernmeldgeheimnisses bereits in Art. 10 Abs. 2 gegeben, jedoch verstößt die Vorratsdatenspeicherung gleichzeitig der Beschränkung solcher Einschränkungen wie sie in Art. 19 Abs. 2 definiert ist – da sie dieses Grundrecht in seinem Wesengehalt ad absurdum führt und jede Person unter Generalverdacht stellt.
- Im weiteren Sinne werden auch Art. 5 – Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Pressefreiheit beschnitten, da durch eine totale Überwachung jeglicher Kommunikation und dabei insbesondere die Speicherung aller besuchten Webseiten der sich informierenden Person nicht gewährleistet ist, daß es zu keinerlei Repressionen seitens Dritter kommt. Des weiteren würde die Pressefreiheit durch den Verlust des Informantenschutzes beschnitten.
- Außerdem betrifft sie Art. 11 – Freizügigkeit – denn durch die Speicherung von Mobiltelefondaten weiß der Staat jederzeit wo sich der Besitzer eines solchen aufhält oder aufgehalten hat – dies kann dann potentiell zum Nachteil des Bürgers ausgelegt werden. Gut, man kann sein Mobiltelefon auch zu Hause lassen, was ich in Zukunft auch hin und wieder tun werde. Im Verdachtsfall mag eine solche Überwachung auch sinnvoll und hilfreich sein, aber eine prinzipielle Überwachungs und Standortbestimmung jedes Eigentümers eines solchen Gerätes geht meiner Meinung nach weit über jede Verhältnismässigkeit hinaus.
Sehr passend fand ich in dem Zusammenhang folgendes (sarkastisch gemeinte) anschreiben aus dem Heise Forum:
hiermit kündige ich mit sofortiger Wirkung meine Zugehörigkeit auf.
Die Kündigung erfolgt auf der Grundlage der einseitigen Nichterfüllung der Vertragsbestandteile seitens der EU. Da das gelieferte Produkt EU stark von dem beworbenen Produkt EU in maßgeblichen Punkten unterscheidet und das gelieferte Produkt EU leider gravierende Mängel in Bezug auf Datenschutz, Rechtsstaalichkeit, Demokratieverständnis, Bürgernähe, Verantwortungsgefühl, Ehrlichkeit, Sorgfalt und Grundrechte aufweist, sehe ich mich gezwungen von meinem Mitgliedschaftsvertrag mit sofortiger Wirkung zurückzutreten.
Die erworbene EU-Mitgliedschaft wird ihnen umgehend unbenutzt zurück gesendet, bitte erstatten Sie mir umgehend die Bürgerrechte und den Datenschutz an die von mir angegebenen Daten zurück.
Mit unfreundlichen Grüßen
ein ehemaliger EU-Bürger
Ich trete zwar nicht gleich aus der EU aus – aber ich habe mich der Petition gegen die Vorratsdatenspeicherung angeschlossen (von deren Seite ich auch einen Teil der Grundrechteeinschränkungen abgeleitet habe) – leider wird sie wohl wie wohl wie andere Petitionen auch von der Regierung einfach ignoriert, da steht ja keine Lobby dahinter, aber ich werde mir später nicht vorwerfen müssen, nichts dagegen getan zu haben. 😉
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