Antwort auf die Fischer-Abmahnung
Aufgrund der vielen Arbeit und anderer Dinge die ich am Hals habe, hatte ich die Abmahnung von Herrn Gotthilf Fischer (oder besser gesagt des wohl mit ihm verbundenen ANINA Musikverlages) wohl fast vergessen gehabt. Doch bevor ich noch einen Anwalt von der Contentindustrie auf den Hals geschickt bekomme, habe ich eben eine entsprechende Antwort verfasst:
ein Link auf die Webseite von Herrn Gotthilf Fischer (den ich entfernt habe um keinerlei zusätzlichen Traffic zu verursachen) und ein verwackeltes, unscharfes, überbelichtetes Handyfoto mit ein paar Worten der persönlichen Meinung umfasst unserer Ansicht nichts, was die Persönlichkeitsrechte von Herrn Fischer verletzt. Des weiteren sind keinerlei persönliche Daten abgesehen vom Namen dieser Person Bestandteil des Beitrages. Er reflektiert viel mehr ausschließlich die Meinung des Blogauthors – und die freie Meinungsäußerung ist ja meines Kenntnisstandes solange sie nicht beleidigend ist oder gegen Gesetze verstößt in Deutschland noch zulässig. Sollte ich eine aktuelle Gesetzesänderung des Bundestages verpasst haben, bitte ich um kurze Mitteilung mit Verlinkung des entsprechenden Gesetzes, damit ich darauf reagieren kann.
Was das Foto angeht berufe ich mich des weiteren auf § 23 Abs.1 Nr.1 und Nr. 3 KunstUrhG – es handelt sowohl um ein Zeugnis der Jenaer Zeitgeschichte als auch um eine öffentliche, nicht kostenpflichtige Massenversammlung, an der Herr Fischer teilgenommen hat – und fotografieren war hier nicht untersagt, sonst hätte die Security hier wohl den hunderten anderen, die ebenfalls Fotos gemacht haben einen entsprechenden Hinweis gegeben.
Mit freundlichen Grüßen
das Subnetmask Weblog
Bin mal gespannt ob und was sie antworten werden.